6 Mrz 2023

Salzburger Festspielfonds: Oberster Gerichtshof bestätigt Urteil gegen Viagogo

Salzburger Festspielfonds: Oberster Gerichtshof bestätigt Urteil gegen Viagogo

Die Vermittlung von Eintrittskarten für die Salzburger Festspiele durch Viagogo, oft zu vielfach überhöhten Preisen, war rechtswidrig.

Viagogo hat in einem zweieinhalb Jahre andauernden Prozess versucht, sich als schlichte Vermittlungsplattform darzustellen und so einer Haftung zu entgehen. Der Oberste Gerichtshof hat nun in letzter Instanz bestätigt, dass Viagogo selbst den Kartenverkauf auf seiner Plattform unterstützt und daher auch für rechtsverletzende Inhalte und rechtswidrige Tätigkeiten auf seiner Plattform haftet. Darüber hinaus hat Viagogo durch unzulässige Verwendung der Marke „Salzburger Festspiele“ den falschen Eindruck erweckt, dass der Ticketverkauf auf der Plattform autorisiert sei und so die Userinnen und User der Plattform getäuscht.

„Das richtungsweisende Urteil gegen die irreführenden und kundenfeindlichen Geschäftspraktiken von Viagogo ist ein großer Erfolg für den Schutz unserer Festspielgäste und wird weit über die Grenzen Salzburgs und Österreichs hinaus Wirkung zeigen“, freut sich Lukas Crepaz, Kaufmännischer Direktor der Salzburger Festspiele.

„Wir freuen uns für unseren Mandanten und dessen Gäste, dass nun auch der Oberste Gerichtshof rechtswidriges Ticket-Selling auf Viagogo untersagt hat“, meint Dieter Heine, für den Prozess verantwortlicher Partner bei Vavrovsky Heine Marth.

Viagogo muss auf deren Webseite das Urteil antragsgemäß für vier Wochen veröffentlichen. Weiters muss das Urteil in reichweitenstarken Medien in Österreich, Deutschland und der Schweiz auf Kosten von Viagogo veröffentlicht werden.

Der Salzburger Festspielfonds hat hiermit eine außerordentlich umfassende Befugnis zur Urteilsveröffentlichung erlangt. Der OGH begründet dies gerade auch damit, dass die notwendige Information über das Fehlverhalten von Viagogo an die Nutzerinnen und Nutzer von Viagogo nur auf diesem Weg ausreichend sicher gestellt wird.