Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für den Erwerb von Eintrittskarten für das Programm 2024 gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter ausdrücklichem Ausschluss allfälliger widerstreitender Bedingungen der Kartenkäufer·innen.
2. Kartenkauf und Prozedere bei der Kartenzuteilung
- ALLE BESTELLUNGEN erbitten wir bis zum Stichtag 22. Januar 2024:
Direkt online: www.salzburgerfestspiele.at
Postalisch: KARTENBÜRO DER SALZBURGER FESTSPIELE
Postfach 140, 5010 Salzburg, Österreich - Alle bis zum STICHTAG eingelangten Bestellungen werden terminlich gleich behandelt. Die Benachrichtigung, inwieweit die Bestellung wunschgemäß bearbeitet werden konnte, ergeht bis spätestens Ende März 2024. Bestellungen, die nach dem Stichtag eintreffen, können erst nach allen zeitgerecht eingegangenen Bestellungen bearbeitet werden.
- Bestellungen von CLUBMITGLIEDERN, FÖRDERER·INNEN, VEREINSMITGLIEDERN UND ABONNENT·INNEN werden vorrangig bearbeitet und sind gekoppelt an den aktuellen Mitgliedstatus.
- Bei der Bestellung eines ROLLSTUHLPLATZES wird um Bekanntgabe gebeten, ob ein Sitzplatz für eine Begleitperson in unmittelbarer Nähe benötigt wird. Detaillierte Informationen zu allen Rollstuhlplätzen in den einzelnen Spielstätten sowie zum Thema BARRIEREFREIHEIT
finden Sie unter: www.salzburgerfestspiele.at/barrierefreiheit - ONLINE-KARTENKAUF
Die Karten für PFINGSTEN 2024 können im Abonnement AB SOFORT, als Einzelkarten ab 23. Januar 2024, für den SOMMER AB 22. März 2024 direkt auf www.salzburgerfestspiele.at über den interaktiven Spielplan gebucht werden. Der Online-Kartenkauf wird über E-Mail automatisch bestätigt. Da über die Website nicht alle verfügbaren Plätze verkauft werden, kann es vorkommen, dass bei Veranstaltungen noch Karten verfügbar sind, obwohl diese online als ausverkauft gekennzeichnet sind. - DIREKTVERKAUF AB 22. MÄRZ 2024
KARTENBÜRO DER SALZBURGER FESTSPIELE
Schüttkasten, Herbert-von-Karajan-Platz 11, 5020 Salzburg
3. Vorstellungsbesuch
Jede·r Besucher·in braucht eine eigene Karte bzw. einen eigenen Sitzplatz. Kinder erhalten ab 6 Jahren Zutritt zu den Vorstellungen der Salzburger Festspiele, sofern nicht anderslautend für die jeweilige Vorstellung gekennzeichnet. Personen ohne gültige Eintrittskarte wird der Zutritt zur Vorstellung verweigert.
Aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler·innen sowie des anwesenden Publikums erlischt mit Vorstellungsbeginn der Anspruch auf den gebuchten Platz. Ein Nacheinlass ist, wenn überhaupt nur bei Zwischenapplaus und/oder Pausen nach Vorgabe der künstlerisch Verantwortlichen in Abstimmung mit dem Saaldienst möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
4. Personalisierung von Eintrittskarten
Die Eintrittskarten für die Salzburger Festspiele sind zum eigenen Schutz der Kartenkäufer·innen und zur Vermeidung unautorisierter Weitergabe ausnahmslos zu personalisieren. Der Name der jeweiligen Besucher·innen wird auf den Karten angedruckt. Nur die auf der Karte genannte Person (inklusive Begleitperson/en bis zu einer definierten Maximalanzahl – sofern die Gruppe gemeinsam die Einlasskontrollen passiert) ist nach unaufgefordertem Vorweisen eines Lichtbildausweises zum Einlass zur Veranstaltung berechtigt. Eine Umpersonalisierung ist jederzeit online möglich. Gedruckte Eintrittskarten können gegen eine Gebühr in Höhe von € 5,– pro Karte (Vereinsmitglieder € 3,–, Förderer gratis) direkt über das Kartenbüro der Salzburger Festspiele umpersonalisiert werden. Bereits gedruckte Karten verlieren mit dem Nachdruck bzw. erneutem Herunterladen ihre Gültigkeit.
5. Placement
Die Sitzeinteilung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die zugewiesenen Plätze sind strikt einzuhalten. Die Salzburger Festspiele behalten sich jedoch das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Den Anweisungen des Saalpersonals ist überdies Folge zu leisten.
6. Rücktrittsrecht
Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz gemäß § 11 FAGG gilt nicht für den Erwerb von Eintrittskarten, da es sich hierbei um Freizeitdienstleistungen im Sinne des § 18 (1) Z 10 FAGG handelt.
7. Kartenversand und E-Ticket
E-Tickets werden kostenfrei per E-Mail-Link und online auf www.salzburgerfestspiele.at unter „Meine Festspiele“ zugestellt. Gedruckte Eintrittskarten werden in jedem Fall gegen Gebühr per eingeschriebener Post zugestellt (bei Förderer·innen nach Zahlungseingang des Förderbeitrags). Pro Rechnung beträgt die Gebühr für gedruckte Eintrittskarten je nach Herkunftsland für Österreich € 6,–, Deutschland € 7,–, international € 12,–. Ab vier Wochen vor der ersten gebuchten Vorstellung besteht nur mehr die Möglichkeit, Karten vor Ort abzuholen oder als E-Ticket zu buchen.
Es liegt in der Verantwortung der Kartenkäufer·innen, die Angaben auf den Eintrittskarten umgehend nach Erhalt zu überprüfen. Bei etwaigen Fehlern ist umgehend das Kartenbüro zu kontaktieren.
8. Bezahlung
Die Bezahlung soll ausschließlich nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Zahlungsreferenz und muss innerhalb des Zahlungsziels erfolgen.
Die Salzburger Festspiele akzeptieren folgende Kreditkarten: Mastercard, American Express, Diners Club, Visa, JCB. Ebenso möglich sind Zahlung per Banküberweisung (Spesen zu Lasten des Käufers), Zahlung vom Guthaben Ihres Kundenkontos, Zahlung mittels Gutschein sowie Zahlung mittels Bankomatkarte (Maestro) oder Barzahlung vor Ort. Ab drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin sind Banküberweisungen nur noch im Ausnahmefall möglich.
9. Rückgabe und Umtausch
Kartenbestellungen und -käufe sind in jeder Form verbindlich. Optionale Kartenreservierungen sind leider ebenso wenig möglich wie Rückgabe und Umtausch gekaufter bzw. bestellter Karten. Kartenrücknahmen sind nur bei ausverkauften Vorstellungen zum kommissionsweisen Verkauf gegen eine Kommissionsgebühr von 15 % (Vereinsmitglieder 10 %, Förderer·innen gratis) möglich. Für den Wiederverkauf zurückgegebener Eintrittskarten übernehmen die Salzburger Festspiele keine Garantie. Allfällige Rücküberweisungen erfolgen bei Vorliegen der erforderlichen Bankverbindung ab dem Tag nach dem jeweiligen Vorstellungsdatum (bei mehreren Vorstellungen nach der letzten Vorstellung des Kommissionsscheins).
10. Gewerblicher und privater Weiterverkauf bzw. Weitergabe
Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf sowie die Weitergabe von Eintrittskarten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Salzburger Festspiele untersagt. Auch im Falle einer Zustimmung gilt Punkt 4. Es ist weiters nicht gestattet, Eintrittskarten über Internetauktionen und -marktplätze sowie in Rundfunk, Presse oder sonstiger Weise öffentlich anzubieten. Eine Weitergabe ermäßigter Karten (insbesondere Jugendkarten, Pressekarten) ist untersagt. Die Salzburger Festspiele behalten sich vor, Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, zukünftig den Erwerb von Eintrittskarten zu verweigern, bestehende Eintrittskarten ohne Ersatz zu sperren und weitere rechtliche Schritte auf dem Klageweg zu setzen.
11. Besetzungs- und Programmänderungen
Besetzungs- und Programmänderungen sowie Änderungen der Beginnzeiten berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten. Falls es zu Änderungen kommt, unternehmen die Salzburger Festspiele in einem zumutbaren Rahmen ihr Möglichstes, Kartenkäufer·innen darüber zu informieren. Es liegt aber in der Verantwortung der Kartenkäufer·innen sich über eventuelle Änderungen selbst zu informieren. Die aktuellsten Informationen finden sich auf unserer Website www.salzburgerfestspiele.at
12. Vorstellungsabsagen
Im Falle einer Vorstellungsabsage erhalten Kartenkäufer·innen ausschließlich den Eintrittskartenpreis zurück. Nach zwei Drittel der geplanten Vorstellungsdauer gilt die Vorstellung als gespielt, bei einem früheren Abbruch wird das Eintrittsgeld aliquot rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kartenkäufer·innen sind ausgeschlossen, wenn die Salzburger Festspiele den Grund für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu vertreten haben. Die Eintrittskarte muss binnen 3 Monaten nach dem Termin der abgesagten Vorstellung rückgelöst werden. Danach verfällt jeglicher Anspruch.
13. Spezialregelungen zu den Jedermann-Aufführungen
Da es sich bei der Aufführung des Jedermann am Domplatz um eine Open-Air-Aufführung handelt, ist ein Wetterrisiko nicht auszuschließen. Bei Regen sowie einer unklaren Wettersituation (z.B.: Starkregen oder Gewitter) kann es zu einer Verlegung ins Große Festspielhaus kommen. Nach 60 Minuten gilt die Vorstellung als gespielt, bei einem früheren Abbruch wird das Eintrittsgeld aliquot rückerstattet. Aufgrund der Verschiedenheit der Spielstätten Domplatz und Großes Festspielhaus kann im Falle einer Aufführung des Jedermann im Großen Festspielhaus eine nebeneinanderliegende Platzierung nicht gewährleistet werden bzw. der Platz in Reihe und räumlicher Positionierung zum Domplatz variieren.
14. Bild- und Tonaufnahmen während der Vorstellungen
Alle Arten von Bild- und Tonaufnahmen sowie die Benützung von Mobiltelefonen sind während der Aufführungen der Salzburger Festspiele untersagt. Im Falle von Foto-, Fernseh- und Videoaufnahmen durch die Festspiele oder durch berechtigte Dritte erklären sich die Besucher·innen mit eventuell entstehenden Bildaufnahmen ihrer Person und der damit einhergehenden Verwertung einverstanden.
15. Sicherheitsvorschriften
Bei den Salzburger Festspielen ist ein mit den Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept, bestehend aus Safety-, Security- & Gesundheitsmaßnahmen in Anwendung. Dieses wird laufend evaluiert und an die jeweils aktuelle Situation angepasst. Das Konzept beinhaltet auch Sicherheitsvorschriften für das Publikum, welchen ausnahmslos Folge zu leisten ist. Ein beharrliches Zuwiderhandeln gegen diese Sicherheitsvorschriften kann notwendigenfalls dazu führen, dass betreffenden Personen der Zutritt verweigert wird und/oder eine Aufforderung zum Verlassen ausgesprochen wird. In diesem Fall wird der Kaufpreis nicht rückerstattet. Das Sicherheitspersonal und der Publikumsdienst der Salzburger Festspiele sind angewiesen, das Publikum auf adäquates Verhalten hinzuweisen und auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften hinzuwirken. Der Besuch der Vorstellungen sowie der Aufenthalt in den Spielstätten der Salzburger Festspiele erfolgen stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
16. Gültigkeit der spielstättenbezogenen Hausordnungen
Es gilt in allen Spielstätten die jeweilige Hausordnung der Salzburger Festspiele. Durch das Betreten einer Spielstätte wird die Hausordnung ausdrücklich anerkannt.
17. Dynamische Preisgestaltung
Alle Preise sind in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Noch nicht verkaufte Eintrittskarten können einer dynamischen Preisgestaltung unterliegen.
18. Schlussbestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Im Falle von Abweichungen der beiden Varianten gilt die deutsche Version als maßgeblich. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, wird das sachlich in Betracht kommende Gericht in Salzburg als exklusiver Gerichtsstand vereinbart.
19. Sonderregelung Führungen
19.1 Allgemeines
Diese Sonderregelungen gelten für sämtliche Führungen in den Salzburger Festspielhäusern und gelten mit der Buchung einer Gruppe- oder Spezialführung sowie mit dem Kartenkauf für eine öffentliche Führung als mit vereinbart.
19.2 Buchung von Führungen
- Gruppen werden von Mitarbeiter · innen der Salzburger Festspiele oder einer anderen geschulten Person (Guide) durch die Festspielhäuser geführt.
- Die maximale Gruppengröße darf 25 Personen nicht überschreiten.
- Die bevorzugte Sprache (Deutsch oder Englisch) ist bei der Buchung zu wählen.
- Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen sich vorab beim Team der Führungen melden um eine geeignete Route abzuklären.
- Aufgrund von Probenzeiten, technischen Umbauten und laufenden Veranstaltungen in den Festspielhäusern kann es zu Abänderungen der vereinbarten Führungsinhalte kommen, in Ausnahmefällen ist auch eine Absage der Führung möglich. Wird eine Führung seitens der Salzburger Festspiele abgesagt, werden die Kosten für diese Führung zurückerstattet.
- Die Zahlungsmodalitäten sind in Punkt 8 geregelt.
- Eine gültige Salzburg Card berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer öffentlichen Führung und gilt nicht für Gruppen- und Spezialführungen
- Den Anweisungen und Sicherheitshinweisen von Mitarbeiter·innen bzw. Guides ist unbedingt Folge zu leisten.
19.2.1 Öffentliche Führungen
Öffentliche Führungen sind ausschließlich online buchbar. Rücknahmen oder Umtausche von erworbenen Karten sind nicht möglich. Da nach Führungsbeginn kein Einlass mehr möglich ist, wird empfohlen, sich mindestens 10 Minuten vor Führungsbeginn am Treffpunkt einzufinden.
19.2.2 Gruppenführungen und Spezialführungen
Anfragen für Gruppen- und Spezialführungen können unter fuehrungen@salzburgfestival.at vorgenommen werden. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung gilt die Führung seitens der Salzburger Festspiele als verbindlich gebucht.
Für Stornierungen gelten folgende Bedingungen:
- bis 14 Tage vor der Führung kostenlos
- bis 48 Stunden vor Führungsbeginn 50 % des vereinbarten Honorars.
- Erfolgt das Storno innerhalb von 48 Stunden vor Führungsbeginn oder erscheint die Gruppe nicht vor Ort, so wird das vereinbarte Entgelt in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Sollte eine Führung auf Grund höherer Gewalt nicht zustande kommen, fällt keine Stornogebühr an. Stornos werden nur in schriftlicher Form akzeptiert.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Verspätungen um mehr als 30 Minuten, entfällt der Anspruch auf die Leistung ohne Rückerstattung des Entgelts oder Anrechnung für einen Ersatztermin.
19.3 Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen sind, wenn durch den Guide erlaubt, ausschließlich für den Privatgebrauch zulässig. Verboten sind jegliche Aufnahmen von Bühnenbildern und deren Einzelteilen.
19.4. Haftung
Eine Teilnahme bei Führungen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr. Für Schäden an Personen oder Eigentum wird Haftung nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen übernommen.
(Stand: 03.08.2024)