Anmeldung - H.v.K.
Young Conductors Award

Anmeldung

Die Registrierung zum Wettbewerb war ausschließlich über das Online-Formular möglich, die Anmeldung endete am 15. Januar 2023, 23:59 Uhr.

Teilnahmebedingungen

Wettbewerbsbedingungen und Datenschutzerklärung

Für die Teilnahme am Herbert von Karajan Young Conductors Award gelten die folgenden Voraussetzungen und Bedingungen:

1. Die Teilnehmer dürfen zum Stichtag nicht jünger als 21 Jahre sein beziehungsweise das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Geburtsdatum ist durch Hochladen einer Ausweiskopie im Anmeldeformular zu verifizieren. Der Stichtag für die Bewerbungsphase 2022/2023 ist der 15.01.2023.
2. Anmeldungen zum Wettbewerb sind ausschließlich über das Online-Formular möglich, welches vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss. Dabei ist aussagekräftiges Videomaterial zu inkludieren, bei dem der Bewerber (sofern im Text der Terminus „Bewerber“ Verwendung findet, sind darunter sowohl weibliche als auch männliche Bewerber zu verstehen) beim Dirigieren eines Orchesters, möglichst von verschiedenen Werken oder Ausschnitten aus Werken, zu sehen ist.
3. Die im Anmeldeformular mitgeteilten Informationen / personenbezogenen Daten und übermittelten Dateien werden von den Salzburger Festspielen (im Folgenden nur mehr „Festspiele“ genannt) zur Administration des Wettbewerbs verarbeitet und bleiben zu Dokumentations- und Archivzwecken auch über die Dauer des Wettbewerbs hinaus gespeichert. Bei Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Festspiele unter datenschutz@salzburgfestival.at zur Verfügung.
4. Der Bewerber erklärt sich bereit, unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten für etwaige Rückfragen persönlich zur Verfügung zu stehen. Die Festspiele akzeptieren keine Kommunikation über eine dritte Partei, wie etwa Agenturen.
5. Die Festspiele und die Jury des Herbert von Karajan Young Conductors Award behalten sich das Recht vor, die Angaben des Bewerbers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Bewerber ermächtigt die Festspiele, Erkundigungen über seine Tätigkeit bei früheren Arbeit- und Auftraggebern einzuholen und verpflichtet sich, auf Anfrage angeforderte Unterlagen kurzfristig zu übersenden. Sollte der Bewerber einer solchen Anfrage der Festspiele oder der Jury nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen, kann dies im Ausschluss des Bewerbers aus dem Wettbewerb resultieren.
6. Die Bewerbungsvideos sind auf youtube oder vimeo hochzuladen und müssen dort mindestens bis zum 31.08.2023 hochgeladen verbleiben. Ob sie dort öffentlich oder privat geteilt werden, steht dem Bewerber frei. Die Festspiele sind berechtigt, die Videos von der Plattform herunterzuladen und zu speichern.
7. Der Wettbewerb umfasst folgende Runden: Aus den eingesandten Bewerbungen werden bis zu acht Kandidaten ausgewählt, welche zum Rehearsal Day eingeladen werden. Am Ende des Rehearsal Day werden drei Finalisten bestimmt, welche am Award Concert Weekend während der Salzburger Festspiele teilnehmen dürfen. Im Anschluss an das letzte Konzert des Award Concert Weekend wird der Sieger des Herbert von Karajan Young Conductors Award verkündet.
8. Der Preis für den Sieger umfasst die Leitung eines Konzertes im Rahmen der Salzburger Festspiele 2024.
9. Die Auswahl der Bewerber, welche in die nächsten Runden des Herbert von Karajan Young Conductors Award eingeladen werden, obliegt allein der Jury nach freiem Ermessen und ihre Entscheidung muss nicht begründet werden. Sie ist weiters berechtigt, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Zudem behält sich die Jury vor, in den einzelnen Wettbewerbsrunden Werke abzubrechen oder nur Ausschnitte zu hören.
10. Die An- und Abreise zu Rehearsal Day, Award Concert Weekend und Preisträgerkonzert sowie die Unterkunft werden für die ausgewählten Kandidaten von den Festspielen organisiert und bezahlt.
11. Die Bewerber erklären mit der Absendung der Anmeldung, dass sie an den Terminen der einzelnen Wettbewerbs-Runden verfügbar sind und verpflichten sich, wenn sie von der Jury ausgewählt werden, an allen Terminen anwesend zu sein. Abwesenheit führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.
12. Sämtliche Runden des Wettbewerbs werden in Salzburg abgehalten.
13. Die Festspiele geben keine Garantie dafür ab, dass die gesamte Jury bei jeder Runde des Wettbewerbs anwesend ist.
14. Für den Rehearsal Day geben die Festspiele ein Pflicht- sowie mehrere Wahlstücke vor. Die Kandidaten sind an diese Vorgaben gebunden. Das Programm für das Konzert beim Award Concert Weekend ist in Absprache mit den Festspielen zu gestalten. Die Festspiele behalten sich das Recht vor, einzelne vorgeschlagene Werke oder Programme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
15. Das jeweilige benötigte Notenmaterial wird von den Festspielen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
16. Der Rehearsal Day ist nicht öffentlich zugänglich, das Award Concert Weekend ist dagegen öffentlich und bildet einen Teil des Programms der Salzburger Festspiele. Über die Zulassung von Zuhörern entscheiden ausschließlich die Festspiele.
17. Die Festspiele haben das alleinige Recht, Lichtbild-, Ton- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs und beim Preisträgerkonzert zu erstellen, beziehungsweise Genehmigungen dafür zu vergeben. Die Teilnehmer räumen den Festspielen ohne gesonderte Vergütung das ausschließliche und vollständige Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen Aufnahmen ein.
18. Die Bewerber stimmen darüber hinaus insbesondere einer audio- bzw. audiovisuellen Aufzeichnung des Wettbewerbs und des Preisträgerkonzerts zu und übertragen die Rechte für die gesamte oder ausschnittweise Nutzung mit Absendung der Anmeldung bzw. spätestens mit Entstehung an die Festspiele.
Die Übertragung der Rechte umfasst die Urheber- und Leistungsschutzrechte, sowie die Nebenrechte für alle Nutzungsarten und Übertragungsformen.
Die Übertragung der Rechte erfolgt zur weltweiten, sachlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Verwertung der Produktion in allen Medien.
Der Bewerber garantiert den Bestand der Rechte, die im Zusammenhang mit einer Verwertung in allen audio/audiovisuellen Medien übertragen werden und versichert, dass insoweit keine Ansprüche oder Rechte Dritter, insbesondere keine Werk- oder Labelexklusivitäten dem entgegenstehen.
Die Festspiele sind berechtigt, die Rechte auf Dritte, insbesondere öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Rundfunkunternehmen, Fernsehanstalten, Produktionsgesellschaften wie dem Medienpartner der Salzburger Festspiele Unitel, sowie Kooperationspartner wie dem Eliette und Herbert von Karajan Institut zu übertragen.
19. Die offiziellen Sprachen des Wettbewerbs sind deutsch und englisch, die Teilnehmer müssen mindestens eine dieser beiden Sprachen auf grundlegendem Niveau beherrschen.
20. Mit der Anmeldung bestätigen die Bewerber die Kenntnisnahme und das Verständnis dieser Wettbewerbsbedingungen.
21. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Datenschutz

Der Salzburger Festspielfonds verarbeitet Ihre Daten zur Wettbewerbsadministration. Bei Fragen steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@salzburgfestival.at zur Verfügung.