Die Organisation
Der Salzburger Festspielfonds
Rechtsträger der Salzburger Festspiele ist der Salzburger Festspielfonds, dessen juristische Grundlage ein am 12. Juli 1950 verabschiedetes Bundesgesetz ist. Organe des Fonds sind die Delegiertenversammlung, das Kuratorium und das Direktorium. Das Direktorium ist für die Vorbereitung und Durchführung der Festspiele sowie für die Aufstellung des Budgets verantwortlich. Dem Kuratorium obliegt die Bestellung der Mitglieder des Direktoriums, außerdem die Genehmigung des Programms, des Budgets und des Rechnungsabschlusses der Festspiele. Die Delegiertenversammlung nimmt den Jahres- und Rechenschaftsbericht, das vom Direktorium ausgearbeitete und vom Kuratorium beschlossene Budget sowie das Programm der Festspiele entgegen.
§ 1. Zur Veranstaltung von Festspielen in der Landeshauptstadt Salzburg wird ein Fonds errichtet, der die Bezeichnung „Salzburger Festspielfonds“, im folgenden kurz Fonds genannt, führt. Dieser Fonds genießt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in der Stadt Salzburg.
BGBl. Nr. 147/1950
Das Kuratorium
Vertreterin des Bundes
Vertreterin des Bundes
Vertreter des Landes Salzburg
Vertreter der Stadt Salzburg
Salzburger Landtag
Vertreter des Salzburger Tourismusförderungsfonds
Internationalen Stiftung Mozarteum
Vertreter des Salzburger Tourismusförderungsfonds im Einvernehmen mit der Stiftung Mozarteum
Bundestheater-Holding GmbH
Vertreter des Bundes
Wir danken für die finanzielle Unterstützung
der REPUBLIK ÖSTERREICH
dem LAND SALZBURG
der STADT SALZBURG
dem SALZBURGER TOURISMUSFÖRDERUNGSFONDS
den FREUNDEN DER SALZBURGER FESTSPIELE
den FÖRDERERN und SPONSOREN der SALZBURGER FESTSPIELE
Das Direktorium



Biografien und Fotos der Direktoriumsmitglieder finden Sie im Pressebereich.