Für die Teilnahme am Young Singers Project gelten die folgenden Voraussetzungen und Bedingungen:
1. Die Teilnehmer*innen (fortan Sänger*innen) dürfen am 1. Juli 2025 das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Geburtsdatum ist durch Hochladen einer Ausweiskopie im Anmeldeformular zu verifizieren.
2. Anmeldungen sind über das Online-Formular möglich, welches vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss. Dabei ist aussagekräftiges Videomaterial zu inkludieren, das nicht älter als 6 Monate sein darf. Anmeldeschluss ist der 10. Oktober 2025.
3. Die im Anmeldeformular mitgeteilten Informationen / personenbezogenen Daten und übermittelten Dateien werden von den Salzburger Festspielen (fortan nur mehr „Festspiele“ genannt) zur Administration des Projekts verarbeitet und bleiben zu Dokumentations- und Archivzwecken auch über die Dauer des Projekts hinaus gespeichert. Bei Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Festspiele unter datenschutz@salzburgfestival.at zur Verfügung.
4. Die Sänger*innen erklären sich bereit, unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten für etwaige Rückfragen persönlich zur Verfügung zu stehen. Die Festspiele akzeptieren in Ausnahmefällen auch eine Kommunikation über eine dritte Partei, wie etwa Agenturen.
5. Die Festspiele behalten sich das Recht vor, die Angaben der Sänger*innen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
6. Die Bewerbungsvideos sind auf youtube oder vimeo hochzuladen. Ob sie dort öffentlich oder privat geteilt werden, steht dem Bewerber frei. Die Festspiele sind aber jedenfalls berechtigt, die Videos von der Plattform herunterzuladen und zu speichern.
7. Aus den eingesandten Bewerbungen werden jene Sänger*innen ermittelt, die zu einem persönlichen Vorsingen nach Salzburg kommen sollen, wobei mögliche Vorsingtermine von den Festspielen festgelegt werden. Nach Abschluss aller Vorsingen (voraussichtlich Ende Januar 2025) werden die ausgewählten Sänger*innen zur Teilnahme am Young Singers Project schriftlich eingeladen.
8. Die Auswahl der Sänger*innen obliegt allein den Festspielen und ihre Entscheidung muss nicht begründet werden. Die Festspiele sind weiters berechtigt, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
9. Die Dauer des Projekts ist von 1. Juli bis 30. August 2025. Für einige Teilnehmer/innen könnte das Projekt eine Woche früher beginnen.
10. Die ausgewählten Sänger*innen erhalten ein Honorar sowie einen Reisekosten-zuschuss für die An- und Abreise zum Projekt. Des Weiteren wird die Unterkunft von den Festspielen organisiert und bezahlt.
11. Die Sänger*innen erklären mit der Absendung der Anmeldung, dass sie für die Dauer des Projekts uneingeschränkt verfügbar sind.
12. Die offiziellen Sprachen sind deutsch und englisch, die Sänger*innen müssen mindestens eine dieser beiden Sprachen auf grundlegendem Niveau beherrschen.
13. Mit der Anmeldung bestätigen die Bewerber*innen die Kenntnisnahme dieser Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung.
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